Sentastraße 2
68199 Mannheim
Telefon 0621 814283
Telefax 0621 8281706
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Mo, Di, Do 14-18 Uhr
Fr 14-16 Uhr
Termine nach Vereinbarung
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Neue gesetzliche Regelung
Ab dem 1. Januar 2015 dürfen wir nur noch gegen Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte behandeln. Es werden auch keine Rezepte und Überweisungen oder Sonstiges mehr ausgehändigt.
Praxisinformation Coronavirus
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
beim Betreten einer Arztpraxis ist das tragen einer Alltagsmaske oder Mund-Nase-Bedeckung zu unserem und Ihrem Schutz pflicht. Bitte vergessen Sie auch nicht beim Betreten und Verlassen der Praxis Ihre Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
Um eine sicher Patientenversorgung zu gewährleisten wird es leider weiterhin zu Beeinträchtigungen in unsere Praxis kommen.
- Bitte stellen Sie sich nicht ohne Termin in unserer Praxis vor.
- Telefonisch erhalten Sie einen Termin und weitere Verhaltensanweisungen.
- Insbesondere wenn bei Ihnen grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten, Kratzen im Hals etc auftreten nehmen sie telefonisch Kontakt mit unserer Praxis auf.
- Sie erhalten dann einen Termin in unsere speziell eingerichteten Infektionssprechstunde.Infektionssprechstunden finden nur Montags bis Donnerstags statt. Hier wird ggf auch ein Covid-19-Abstirch gemacht.
- Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Covid-19 erkrankten Person nehmen Sie ausschließlich telefonisch Kontakt mit unser Praxis ODER dem zuständigen Gesundheitsamt (Gesundheitsamt Mannheim R1/12 Tel: 293 2222) auf und kommen Sie nicht ohne Termin in die Sprechstunde.
- Unsere Praxistür wird sich nicht mehr automatisch öffnen.
- Aus Infektionsschutzgründen können wir nur eine begrenzte Anzahl an Patienten in die Praxis lassen. Es kann daher passieren das sie vor der Praxis warten müssen, bis wir sie einlassen können.
- Wir werden immer nur Patienten einlassen, wenn der Bereich der Anmeldung nicht zu voll ist.
Attest Risikopatient/Befreiung Mund-Nase-Schutz
- Da die Pflicht zum Tragen der Masken aus einer Rechtsverordnung des Landes resultiert, kann der Arzt keine Befreiung von dieser Pflicht aussprechen.
- Es kann von uns nur attestiert werden, dass es ihnen aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist eine Maske im Sinne der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu tragen.
- Sollten Sie zu einer Risikogruppe für schwere Verläufe nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts gehören können wir Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellen.
- Die Ausstellung eines Attestes ist kein Leistung der Krankenkassen. Wir sind aufgrund der Berufsordnung §12 und des Wettbewerbsgesetz §4 Abs. 11 verpflichtet Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu stellen.
Weiter Informationen:
Empfehlungen und Wissenswertes zu Corona
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schleyer und Herr Legler-Görke
aktualisiert 24.11.2020
Ihre Hausärzte in Mannheim-Niederfeld
Herzlich willkommen! Als Hausärzte sind wir für Sie der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihren Beschwerden auf den Grund zu gehen und eventuelle Befindlichkeitsstörungen aufzudecken.
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Wir sind zwei moderne und aufgeschlossene Fachärzte für Allgemeinmedizin.
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